Aktuelle Informationen zur Ausbildung und Beschäftigung von Ukrainer*innen

10. Januar 2024

1. Wie beantragen Geflüchtete aus der Ukraine eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach §24 AufenthG beim Landesamt für Einwanderung (LEA)?
Nach einer Registrierung beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit (LAF) können Ukrainer*innen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) einen Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG stellen. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Geflüchtete zeitnah eine Aufenthaltserlaubnis zusammen mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis. Durch die Arbeitserlaubnis können Geflüchtete aus der Ukraine eine reguläre Beschäftigung aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen. Weitere Informationen finden Sie hier.

2.  Welche langfristige Bleibeperspektive haben Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland?
Derzeit gilt für alle Geflüchteten Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG ein verlängerter Schutzstatus bis zum 04. März 2025. Dies gilt auch rückwirkend für alle bereits ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse nach §24 AufenthG. Wie es darüber hinaus weiter geht, steht noch nicht abschließend fest und richtet sich u.a. nach der Entwicklung des Krieges in der Ukraine. Unabhängig davon können Ukrainer*innen Ihren Aufenthalt in Deutschland langfristig sichern, indem sie einen Berufs- oder Hochschulsabschluss in Deutschland erreichen oder sich Ihre ausländischen Qualifikationen anerkennen lassen. Mehr zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen finden Sie hier

3. Welche Deutschlernangebote für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es?
Sprachqualifikation ist ein entscheidender Schlüssel zur Arbeitsmarktintegration. Geflüchtete aus der Ukraine haben daher einen Integrationskursanspruch bis zum Sprachniveau B1. Um die Sprachkenntnisse darauf aufbauend weiter zu verbessern, können entweder Berufssprachkurse besucht werden oder kostenlose Deutschlern-Angebote in Anspruch genommen werden. Hier finden Sie eine Zusammenstellung an kostenlosen Deutschlern-Angeboten. 

4. Wie kann ich freie Stellen im Unternehmen mit Geflüchteten aus der Ukraine besetzen?
Als Unternehmen können Sie Ihre offenen Stellen ganz bequem und kostenfrei in unseren Stellennewsletter veröffentlichen.
Außerdem können Sie Ihr Stellenangebot in der Jobbörse jobaidukraine.com einstellen oder beim Projekt Einstieg zum Aufstieg hinterlegen.