Was ist der sogenannte "Spurwechsel" für Asylbewerber?

Asylbewerber*innen mit einer in Deutschland anerkannten Qualifikation als Fachkraft können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen und somit durch einen "Spurwechsel" (nach § 10 Abs. 3 Satz 5 AufenthG) aus dem Asylverfahren in einen langfristig sicheren Aufenthaltstitel wechseln. Die Voraussetzungen lauten:

Eine persönliche Beratung vor Beantragung des Spurwechsels wird empfohlen. Entsprechende Beratungsstellen empfehlen wir Ihnen gerne!