Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Entsprechend § 54a SGB III ist eine Einstiegsqualifizierung ein gefördertes Langzeitpraktikum inkl. Berufsschulbesuch. Die Einstiegsqualifizierung soll mit ihren 6 bis 12 Monaten Dauer Ausbildungsinteressierte an die Ausbildung im Betrieb heranführen. Diese Methode des ersten Schritts hat sich dabei bewährt, geflüchtete Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Vergütung ist nicht an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gebunden, soll sich aber am Ausbildungsgehalt des ersten Lehrjahres orientieren. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber einen Anteil von aktuell 247 € pro Monat. Außerdem erhält der Arbeitgeber eine Pauschale für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Das Instrument ist kombinierbar mit anderen Maßnahmen, z. B. zur Förderung von zusätzlichem Deutsch- oder Förderunterricht.

Detaillierte Informationen und Hinweise zur Beantragung einer Einstiegsqualifizierung finden Sie in unser Checkliste EQ.
Bei weiteren Fragen zu den Voraussetzungen und der Beantragung einer Einstiegsqualifizierung steht Ihnen das ARRIVO-Servicebüro gerne zur Verfügung.